Bebauungsplan für das ServiceCenter beschlossen

Stöckse, 6. Juni 2024. Ein rechtsstaatliches Verfahren braucht seine Zeit, aber dafür kommt am Ende dann auch eine gut abgewogene Entscheidung dabei heraus. Das gilt nach den gesetzlichen Vorgaben insbesondere bei Bebauungsplänen. Nachdem der Gemeinderat bereits am 18. Dezember letzten Jahres den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, konnte er nun den fertigen Bebauungsplan Nr. 15 „ServiceCenter Stöckse“ als Satzung beschließen. Mit der Bekanntmachung, die das Rathaus zeitnah veranlassen wird, besteht damit Baurecht, der notwendige Bauantrag kann also gestellt werden. In den Plan sind zahlreiche Hinweise und Anregungen der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeflossen, vor allem von Seiten des Landkreises. Damit steht der rechtliche Rahmen fest, den das zu errichtende Gebäudeensemble einzuhalten hat. Auf dieser Grundlage kann ein bereits beauftragtes Planungsbüro nunmehr die Details der Planung angehen und den Bauantrag fertigstellen, damit möglichst im vierten Quartal des Jahres mit dem Bau begonnen werden kann – vorausgesetzt, das Baugenehmigungsverfahren beim Landkreis verläuft im üblichen zeitlichen Rahmen.

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